Hier sind die wichtigsten Punkte des Vidoes zusammengefasst:
- Ab dem 1. Juli 2025 treten neue Gebührensätze gemäß § 14 Gebührengesetz 1957 in Kraft.
- Am Montag, 30. Juni 2025, können bei den Gemeinden keine Anträge gestellt werden.
- Alle Reisedokumente müssen bis zum 30. Juni 2025 von der BH Braunau ausgestellt werden.
- Die Gebühr für Reisedokumente muss bis spätestens 30. Juni 2025 bei der BH Braunau eingezahlt sein, sonst werden offene Anträge storniert.
- Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises können in den Gemeinden nur bis Freitag, 27. Juni 2025, gestellt werden.
- Ab dem 1. Juli 2025 können Reisedokumente wieder normal über die Gemeinden beantragt werden.
Video Gebührenerhöhung RP Antrag bis 27.06.2025