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Hauskrankenpflege
Der Hauskrankenpflegefachdienst bietet fachliche Pflege für PatientInnen im Wohnbereich an. Gepflegt werden PatientInnen aller Altersstufen mit jeglichen Erkrankungen. Die Pflege beinhaltet auch die Anleitung, Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Pflege beteiligten Personen. Sie wird ausschließlich durch Personen durchgeführt, die durch entsprechende bundesgesetzliche Regelung (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind.
Die diplomierte Krankenschwester bzw. der diplomierte Krankenpfleger darf nur auf ärztliche Anordnung hin tätig werden. Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben Versicherungsfall für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber hinaus wird sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung weitergewährt.
Zuständig
Rosemarie Fischer
(Allgemeine Verwaltung)
Eva Petsche
(Allgemeine Verwaltung)