Gemeinde Schwand im Innkreis
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Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung.
Für alle Handwerksleistungen ab 1. März 2024 - Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025.
Was wird gefördert?
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.
Darüber hinaus wird es auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.
Familienförderungen (253 KB) - .PDF