Gemeinde Schwand im Innkreis
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Erstbefüllung von Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von mindestens 5 m³ ist gratis und diese ist auch von der Kanalbenützungsgebühr befreit. Eine Antragstellung ist bis 30. September möglich.
Befreiung Erstbefüllung Schwimmbecken (82 KB) - .PDF
18.06.2026 08:00