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Bauanzeigen
Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 26 Oö.BauO vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 12 m², Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Errichtung von Solaranlagen bis 20 m², Carports bis max. 35 m² verbaute Fläche (offene Bauweise), Schwimm- u. Wasserbecken bei einer Tiefe von mehr als 1,5 m oder einer Wasserfläche von mehr als 35 m² usw.
Bitte mitbringen:
Anzeige formlos,
Skizze des Bauvorhabens
Zuständig
Birgit Grömer
(Amtsleiterin)
Rosemarie Fischer
(Allgemeine Verwaltung)