Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 26 Oö.BauO vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 12 m², Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Errichtung von Solaranlagen bis 20 m², Carports bis max. 35 m² verbaute Fläche (offene Bauweise), Schwimm- u. Wasserbecken bei einer Tiefe von mehr als 1,5 m oder einer Wasserfläche von mehr als 35 m²  usw. 

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens
  • Zuständig