Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar

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Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. 

Für alle Handwerksleistungen ab 1. März 2024 - Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025.

Was wird gefördert?

  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich

Wie kann der Antrag gestellt werden?

  • Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
  • Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. 
  • Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.

Darüber hinaus wird es auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.