Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt5,50 € per m³

Zuständig

Die Kanalbenützungsgebühr wird pro abgelesenem m³ Wasser verrechnet.
Die Gebühr gilt ab 01.01.2024.

An Kanalbenützungsgebühr werden jährlich je Objekt (auch für leerstehende Objekte) mindestens 35 m³ (ua. zur Deckung der für die Gemeinde entstehenden Fixkosten) berechnet (das sind derzeit € 192,50 inkl. 10 % MWSt).

Es besteht die Möglichkeit, die jährliche Erstbefüllung von dauerhaft (ortsfest) eingerichteten Schwimmbecken, die nicht über den Kanal entleert werden, auf Antrag des Eigentümers vom jährlichen Grundwasserverbrauchs in Abzug zu bringen. Das Formular dazu finden Sie unter "Bürgerservice/Formulare".

Die Höhe der Kanalanschlussgebühr beträgt je Kanalanschluss mindestens € 4.591,40 (inkl. 10 % MWSt) = Mindestanschlussgebühr. Nähere Details entnehmen Sie bitte der Kanalgebührenverordnung unter "Verwaltung" beim Punkt "Verordnungen".