Gebührenbremse

16.07.2024 10:59

euro

Informationen zum Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse (BGBL. I NR. 122/2023)

gemäß Erlass des Landes OÖ vom 13.03.2024, GZ: IKD-2023-399349/29-LI

Der Bund hat den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss für die der Senkung der Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und für die Müllabfuhr für das Jahr 2024 gewährt.

Um möglichst allen Gebührenpflichtigen eine Förderung zukommen zu lassen, hat der Gemeinderat – den vom Land OÖ vorgegebenen Richtlinien folgend - in seiner Sitzung am 20.06.2024 beschlossen, die Förderung über die Müllgebühren abzuwickeln. 

Hiermit informiert die Gemeinde Schwand im Innkreis ihre Gemeindebürger, dass die Höhe der Förderung € 43,41 je Abgabenschuldner beträgt. Ausnahme bei Wohnobjekten mit einem Container für die Abfallentsorgung. Für einen Container wurden 10 Abgabenschuldner gerechnet. Der Betrag wird im Rahmen der August-Vorschreibung 2024 auf Ihr Abgabenkonto gutgeschrieben. Die Vermieter müssen die Gebührenbremse an ihre Mieter weiterverrechnen.