Benützungsgebühr Leichenhalle

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt70,00 €

Zuständig

Die Gebühr wird für die Aufbahrung eines Verstorbenen bis zur Beerdigung inkl. anschließender Reinigung der Leichenhalle, die durch die Gemeinde durchgeführt wird, eingehoben.